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Hansa Rostock in Magdeburg und Jena nun doch mit Fans

DFB hat einem Gnadengesuch des FCH stattgegeben.

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Hansa Rostock in Magdeburg und Jena nun doch mit Fans
Foto: Foto Huebner
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Reinhard Grindel, der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), hat einem Gnadengesuch des F.C. Hansa Rostock stattgegeben. Demnach müssen die Auswärtsspiele in Magdeburg (9. September) und Jena (Mitte Oktober) nun doch nicht unter Ausschluss der Hansa-Fans stattfinden.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Erklärung des DFB, den offen Dialog mit den aktiven Fanszenen und Vereinen zu suchen sowie vorerst auf das Verhängen von Kollektivstrafen verzichten zu wollen, hatte der Vorstandsvorsitzende des F.C. Hansa Rostock Robert Marien in dieser Woche einen entsprechendes Gnadengesuch beim DFB eingereicht, das heute vom DFB-Präsidenten stattgegeben wurde.

DFB-Mediendirektor Ralf Köttker: „Mit der Entscheidung unterstreicht der DFB-Präsident noch einmal sehr deutlich, wie wichtig ihm der Dialog ist. Die anstehenden Gespräche mit Vertretern von Fan-Organisationen und Ultra-Gruppen sollen nicht durch zurückliegende und noch nicht vollzogene Beschlüsse über Kollektivstrafen belastet werden.“

„Mit seinem Entgegenkommen setzt der DFB um seinen Präsidenten Reinhard Grindel erneut ein starkes Zeichen und zeigt, dass die Bereitschaft in den Dialog zu treten und gemeinsam die Probleme anzugehen nicht nur ein Lippenbekenntnis war. Zugleich wollen wir aber auch nochmals an alle Fans des F.C. Hansa Rostock appellieren, dieses Entgegenkommen auch zu würdigen und den DFB nun auch auf diesem Weg der Kooperation zu unterstützen“, so Robert Marien, Vorstandsvorsitzender des F.C. Hansa Rostock.

Ursprünglich hatte das DFB-Sportgericht in seinem Urteil vom 9. August 2017 für die beiden Partien einen Ausschluss der Rostocker Fans verhängt.

Nach § 34 der DFB-Satzung ist es dem DFB-Präsidenten erlaubt, über Gnadengesuche nach Bestrafungen durch DFB-Instanzen zu entscheiden.

Der teilweise Straferlass für Hansa Rostock wird unter der Voraussetzung bewilligt, dass der Verein einen Betrag von 24.000 Euro an die Robert-Enke-Stiftung spendet. Die übrigen Teile der Gerichtsentscheidung vom 9. August bleiben bestehen.

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