Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt. Zu Beginn des Derbys beim SC Preußen Münster (1:0) am 1. Spieltag waren im VfL-Block mehrere Rauchtöpfe gezündet worden.
Der VfL Osnabrück hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
VfL Osnabrück muss zahlen
DFB-Sportgericht spricht nach Pyro-Vorfall 2.000 Euro Strafe aus.
Datum der Veröffentlichung: 31.08.2016 09:01 Uhr | Autor: MSPW
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