Das Sportgericht des Deutsches Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück wegen des „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger bei den Nachbarschaftsduellen in Meppen (0:1) und in Münster (1:4) mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt. Grund: In beiden Partien war es im Gästeblock zum Einsatz von Pyrotechnik gekommen.
Ursprünglich hatte der DFB-Kontrollausschuss ein Strafmaß von insgesamt 34.000 Euro beantragt, 22.000 Euro für die Vorfälle in Meppen und 12.000 Euro für das Fehlverhalten in Münster. Nach dem Einspruch des VfL Osnabrück inklusive entsprechender Stellungnahme reduzierte das DFB-Sportgericht die Geldstrafe auf 28.000 Euro, wovon bis zu 9.000 Euro für infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen eingesetzt werden können.
Der VfL will allerdings auch dieses Strafmaß nicht akzeptieren, legte Berufung ein und strebt eine mündliche Verhandlung beim DFB in Frankfurt an.
VfL Osnabrück kündigt Berufung an
Lila-Weiße sollen laut Urteil des DFB-Sportgerichts 28.000 Euro zahlen.
Datum der Veröffentlichung: 27.01.2018 09:57 Uhr | Autor: MSPW
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