Rot-Weiß Erfurt hat bei der Berufungsverhandlung vor dem DFB-Bundesgericht in Frankfurt am Main in Sachen „Einsatz von Pyrotechnik am Rande des Stadion-Abschiedsspiels gegen den niederländischen Erstligisten FC Groningen“ (1:1) im Oktober letzten Jahres einen Teilerfolg errungen. Der in erster Instanz vom DFB-Sportgericht festgestellte Verstoß gegen die Rechtsordnung des DFB wurde dabei zwar inhaltlich bestätigt, die Höhe der Strafe aber um 5.000 Euro nach unten korrigiert. Der Verein muss demnach 15.000 Euro und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, 20.000 Euro zahlen.
Präsident Rolf Rombach: „Das ist sicher kein Grund, in Jubel auszubrechen, aber immerhin ein Teilerfolg. Wir werden über die weitere Vorgehensweise beraten, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.“
Teilerfolg für Rot-Weiß Erfurt
Strafe für Einsatz von Pyrotechnik auf 15.000 Euro gesenkt.
Datum der Veröffentlichung: 21.04.2015 08:04 Uhr | Autor: MSPW
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