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SpVgg Unterhaching muss zahlen

Wegen zweier Vergehen der SpVgg-Anhänger hat das DFB-Sportgericht die Bayern zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt.

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SpVgg Unterhaching muss zahlen
Foto: SpVgg Unterhaching
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SpVgg Unterhaching wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt. In der Nachspielzeit des Drittligaspiels zwischen den Bayern und dem SV Babelsberg (0:1) war aus dem Bereich der Haupttribüne ein leerer Hartplastikbecher geworfen worden, der den Schiedsrichterassistenten Moritz Kühlmeyer am Hinterkopf traf. Dieser wurde jedoch nicht verletzt und konnte das Spiel ohne Beeinträchtigung fortsetzen. Außerdem wurden in der Partie zwischen der SpVgg und dem SV Darmstadt 98 (2:2) während einer Spielunterbrechung drei Bierbecher und zwei Feuerzeuge aus dem Hachinger Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen.

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