Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die im Einzelrichterurteil verhängte Geldstrafe gegen Rot-Weiß Erfurt um 2.000 auf 18.000 Euro reduziert. Außerdem kann der Verein nun bis zu 7.000 Euro der Strafe für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Januar 2018 nachzuweisen wäre.
Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung in Frankfurt leitete, erklärte: „Das Sportgericht hat die Strafe reduziert, weil sich Rot-Weiß Erfurt klar von den Vorkommnissen im Spiel gegen Jena distanziert und seinen eigenen Anhängern teilweise Stadionprivilegien entzogen hat. Auch die aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Vereins wurden bei dem Urteil berücksichtigt.“
Die Rot-Weißen waren zunächst am 16. Oktober vom Sportgericht im Einzelrichterverfahren „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt worden. Vor, während und nach dem Derby gegen den Aufsteiger FC Carl Zeiss Jena (1:0) war im Erfurter Zuschauerblock massiv Pyrotechnik gezündet worden. Außerdem waren eine Jenaer Fahne und ein Jenaer Schal im Heimbereich verbrannt worden.
Rot-Weiß Erfurt: Teilerfolg vor DFB-Sportgericht
Geldstrafe für Vorkommnisse beim Derby gegen Jena um 2.000 Euro reduziert.
Datum der Veröffentlichung: 04.11.2017 10:57 Uhr | Autor: MSPW
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