Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) belegte den SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro.
Während des Derbys bei der SpVgg Unterhaching (2:3) kurz vor der Winterpause hatten Regensburger Zuschauer ein Fluchttor zum Innenraum geöffnet. Bei der anschließenden Rangelei mit den Ordnungskräften, die den Sturm auf das Spielfeld verhinderten, wurde ein Ordner verletzt. Das Spiel musste für rund drei Minuten unterbrochen werden.
Regensburg: Strafe für versuchten Platzsturm
DFB-Sportgericht verurteilt SSV Jahn nach Derby-Randale zu Geldstrafe von 4.500 Euro.
Datum der Veröffentlichung: 14.02.2015 09:59 Uhr | Autor: MSPW
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