Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ einige Anhänger in drei Fällen mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2.250 Euro belegt.
In der 31. Minute der Partie beim TSV 1860 München (1:0) am 13. April waren aus dem Zuschauerbereich der Gäste mindestens drei Becher auf das Spielfeld geworfen worden. Außerdem zündete ein Münsteraner Zuschauer eine Minute später einen Rauchkörper.
Außerdem war in der 68. Minute des Spiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach (1:0) am 20. April ein Zuschauer aus dem Münsteraner Block kurzzeitig auf das Spielfeld gelaufen. Preußen Münster hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Preußen Münster muss 2.250 Euro Strafe zahlen
DFB-Sportgericht ahndet Vorfälle in München und gegen Großaspach.
Datum der Veröffentlichung: 17.05.2019 08:54 Uhr | Autor: MSPW

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