Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren auch die Berufung von Drittliga-Absteiger SC Preußen Münster gegen das vorausgegangene Urteil des DFB-Sportgerichts bezüglich der Spielwertung der am 1. Juli 2020 in der 3. Liga ausgetragenen Begegnung mit dem SV Meppen als unbegründet zurückgewiesen. Damit bestätigte das Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts, wonach die Spielwertung weiterhin Bestand hat. Meppen hatte die Partie 3:0 gewonnen.
In den letzten Wochen hatte das Bundesgericht unter anderem bereits Münsters Berufungen bezüglich der Spielwertungen der 2:3-Niederlage beim FC Bayern München II vom 3. Juni 2020 sowie der beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC vom 16. Juni 2020 und bei Eintracht Braunschweig vom 20. Juni 2020 als unbegründet zurückgewiesen. Die Spielergebnisse haben somit weiterhin Gültigkeit.
Nach dem neuerlichen Urteil ist bei den Rechtsinstanzen des DFB derzeit kein weiterer Fall mehr anhängig, der Preußen Münster betrifft. Sämtliche Einsprüche wurden in mehreren Instanzen abgewiesen. Dem Traditionsverein bliebe jetzt nur noch der Gang vor ein ordentliches Gericht.
Preußen Münster: DFB-Bundesgericht bleibt hart
Auch Berufung gegen Meppen-Spiel zurückgewiesen - Keine Verfahren mehr anhängig.
Datum der Veröffentlichung: 30.07.2020 11:25 Uhr | Autor: MSPW
Teilen Sie diesen Artikel mit Ihren Freunden:
Vorheriger Artikel:
» SC Verl bindet verletzten Frederik Lach
» SC Verl bindet verletzten Frederik Lach
Nächster Artikel:
» Dynamo Dresden nimmt Robin Becker unter Vertrag
» Dynamo Dresden nimmt Robin Becker unter Vertrag
Diese 3. Liga News könnten Sie ebenfalls interessieren
Kommentare
Kommentar schreiben
Kommentar zu dieser News
Kommentar von BNGAuTIXkWodVm am 30.07.2020 um 19:28 Uhr:
XIMyQHpCtvDf
Kommentar von aIMtXdBnqp am 30.07.2020 um 19:28 Uhr:
KvrendJCgDYaVHL
WhatsApp Newsletter
Täglich die neusten News zur Liga im Newsletter:
News suchen
Noch nicht die passende Infos gefunden? Durchschen Sie unsere News: