g Osnabrück: Zuschauer-Teilausschlüsse für zwei Spiele | 3-liga.com

Osnabrück: Zuschauer-Teilausschlüsse für zwei Spiele

Gegen den VfB Stuttgart II und Rot-Weiß Erfurt mit weniger Anhängern.

Datum der Veröffentlichung: Uhr | Autor:

Osnabrück: Zuschauer-Teilausschlüsse für zwei Spiele
Foto: imago/objectivo
Teilen Sie diesen Artikel mit Ihren Freunden:
Nach den Vorkommnissen beim abgebrochenen DFB-Pokalspiel gegen RB Leipzig am 10. August 2015 muss der VfL Osnabrück die beiden Drittliga-Heimspiele gegen den VfB Stuttgart II am 3. Oktober 2015 und gegen Rot-Weiß Erfurt am 24. Oktober 2015 unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) legte die Strafe fest, dass im Heimspiel gegen Stuttgart II die Stehplatzbereiche der Osttribüne geschlossen und leer bleiben müssen. Zudem ist im Heimzuschauerbereich der Stehplätze West ein Pufferbereich zu den Gästefans einzurichten.

Darüber hinaus verhängte das Sportgericht zum anderen als Sanktion einen weiteren Zuschauer-Teilausschluss. So haben für das Heimspiel gegen Erfurt nur Dauerkarteninhaber und Anhänger des Gastvereins Zutritt zum Spiel. Darüber hinaus ist jeder weitere Verkauf von Eintrittskarten untersagt. Außerdem müssen auch bei diesem Spiel die Stehplatzbereiche der Osttribüne geschlossen bleiben, ist auch hier im Heimzuschauerbereich der Stehplätze West ein Pufferbereich zu den Gästefans einzurichten. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.

„Die Sportgerichtsbarkeit hat von der Verhängung eines so genannten Geisterspiels abgesehen, weil der VfL Osnabrück in Aufarbeitung der Vorfälle in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgreiche Täterermittlung betrieben hat. Damit hat sich der Verein einen erheblichen Strafnachlass verdient“, erklärt Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

Das Pokalspiel gegen RB Leipzig war in der 71. Minute beim Stand von 1:0 für Osnabrück von Schiedsrichter Martin Petersen abgebrochen worden, nachdem dieser aus dem Osnabrücker Zuschauerbereich von einem geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen worden war. Schon kurz nach Spielbeginn hatte es eine dreiminütige Spielunterbrechung gegeben, weil das Fangnetz vor dem Osnabrücker Zuschauerblock heruntergerissen und beschädigt worden war.

Das DFB-Sportgericht hatte die abgebrochene Partie bereits am 14. August 2015 mit 2:0 Toren für RB Leipzig als gewonnen gewertet.

Diese 3. Liga News könnten Sie ebenfalls interessieren


Kommentare

Kommentar schreiben

(nicht öffentlich)

Kommentar zu dieser News

Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!

WhatsApp Newsletter

Täglich die neusten News zur Liga im Newsletter:

zur Anmeldung

News suchen

Noch nicht die passende Infos gefunden? Durchschen Sie unsere News:

Suchbegriff: