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Münster: Zahltag für Ralf Loose

Trainer erhält laut einem Gerichtsurteil bis zu 640.000 Euro Schadenersatz.

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Münster: Zahltag für Ralf Loose
Foto: imago/nph
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Frohe Kunde für Trainer Ralf Loose vom SC Preußen Münster: Wie das Oberlandesgericht in Hamm bekannt gab, steht dem 51-Jährigen Schadenersatz in Höhe von 640.000 Euro zu. Zahlen muss sein ehemaliger Rechtsbeistand.

Hintergrund: Loose war im April 2008 trotz eines noch bis zum 30. Juni 2010 laufenden Vertrages beim damaligen Zweitligisten FC Augsburg wegen Erfolglosigkeit beurlaubt worden. Später kündigte ihm der Verein ordentlich zum 31. Dezember 2008. Ein von Loose beauftragter Rechtsanwalt aus Dortmund versäumte es jedoch, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen dreiwöchigen Frist eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Wegen der entgangenen Einnahmen klagte Ralf Loose mit Erfolg auf Schadenersatz. Bei dem Prozess vor dem OLG wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund bestätigt.

„Der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat dem Kläger eine Nettosumme von ca. 330.000 Euro als jetzt bereits bezifferbaren Schaden zugesprochen und festgestellt, dass der Beklagte weitere Belastungen des Klägers aufgrund von zu entrichtenden Abgaben und Steuern bis zur Höhe von insgesamt ca. 640.000 Euro zu tragen habe“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Gut für Loose: Eine mögliche Revision vor dem Bundesgerichtshof ließ das OLG in seinem Urteil nicht zu. Gegen diese Entscheidung ist allerdings noch ein Einspruch („Nichtzulassungs-Beschwerde“) möglich.

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