Spitzenreiter MSV Duisburg musste eine juristische Niederlage gegen seinen früheren Geschäftsführer Roland Kentsch hinnehmen. Das Landgericht Duisburg hat in erster Instanz der Klage von Kentsch auf Zahlung seiner Geschäftsführervergütung für die Zeit nach der Kündigung seines Anstellungsvertrages durch den Verein im Juni 2013 stattgegeben. Damit stehen dem Kläger laut Medienberichten noch Gehaltszahlungen in Höhe von rund 125.000 Euro zu.
Gleichzeitig wurde die wegen der Lizenzverweigerung für die Zweitliga-Spielzeit 2013/14 auf Schadenersatz gerichtete Widerklage des MSV Duisburg abgewiesen. Nach Ansicht des Klubs war Kentsch für die Entscheidung der DFL verantwortlich, den „Zebras“ die Lizenz zu entziehen. Dieser Meinung schloss sich Richterin Antje Reim offenbar nicht an.
Der MSV kündigte noch am Donnerstag an, vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung einzulegen.
MSV Duisburg kündigt Berufung an
Nach Niederlage vor Landgericht gegen Ex-Geschäftsführer Roland Kentsch.
Datum der Veröffentlichung: 14.04.2017 11:25 Uhr | Autor: MSPW
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