Wie der Verein auf der eigenen Homepage berichtete, hat das Sportgericht des deutschen Fußball-Bundes (DFB) Kapitän Maximilian Welzmüller im Einzelrichterverfahren zu einer Sperre von drei Spielen wegen einer Tätlichkeit im leichten Fall im Auswärtsspiel bei Holstein Kiel verurteilt.
Der Verein sowie der 23 Jahre alte Defensivakteur haben dem Urteil bereits zugestimmt, wodurch dies ab sofort rechtskräftig ist.
Maximilian Welzmüller drei Spiele gesperrt
Die Partie der Spielvereinigung Unterhaching im Hohen Norden bei Holstein Kiel war doppelt bitter. Nicht, dass man nur mit 4:0 abgeschossen wurde, Maximilian Welzmüller sah zudem noch die rote Karte wegen einer Notbremse. Nun sprach das Sportgericht des DFB das Urteil aus. Der Kapitan der Münchener Vorstädter muss vier Spiele lang zusehen.
Datum der Veröffentlichung: 07.04.2014 22:01 Uhr | Autor: Johann Sebastian Künzig
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