Der 1. FC Magdeburg wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen der Vorkommnisse beim DFB-Pokal-Spiel gegen den Bundesligisten Eintracht Frankfurt (3:4 im Elfmeterschießen) zu einer Strafe von 20.000 Euro verurteilt. Davon können bis zu 10.000 Euro für präventive Zwecke eingesetzt werden.
Außerdem wurde die Bewährung aus einem Urteil des DFB-Bundesgerichts vom 17. August widerrufen. Das heißt: Der FCM muss in zwei aufeinanderfolgenden Drittliga-Partien einige Fanblöcke schließen, sofern das Urteil rechtskräftig wird.
Was war vorgefallen? Einige Magdeburger Fans hatten zu Beginn der zweiten Halbzeit den Innenraum betreten. Außerdem kam es laut Sportgericht während der zweiten Halbzeit mehrfach zu diskriminierenden Sprechchören durch FCM-Zuschauer. Der 1. FC Magdeburg hat das Urteil noch nicht akzeptiert, will jetzt die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen.
Magdeburg: 20.000 Euro Strafe und Blocksperren
Nach Ausschreitungen beim DFB-Pokal-Spiel gegen Bundesligist Eintracht Frankfurt.
Datum der Veröffentlichung: 15.10.2016 10:06 Uhr | Autor: MSPW
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