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Innenraumverbot für Magdeburgs Co-Trainer Bankert

Nach "unsportlichem Verhalten" beim Heimspiel gegen Eintracht Braunschweig.

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Innenraumverbot für Magdeburgs Co-Trainer Bankert
Foto: 1. FC Magdeburg
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Silvio Bankert, Co-Trainer des Drittligisten 1. FC Magdeburg, im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen "unsportlichen Verhaltens" mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel am Sonntag, 14 Uhr, beim FSV Zwickau belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Bankert hatte in der 88. Minute des Drittligaspiels gegen Eintracht Braunschweig (2:4) den Ball aus der Coachingzone heraus in Richtung des Braunschweiger Spielers Marcel Bär, der am Boden lag, geschossen und diesen getroffen. Daraufhin war der Co-Trainer von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden. Bankert hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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