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Hansa Rostock muss zahlen

Insgesamt 35.000 Euro Strafe wegen mehrerer Vergehen.

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Hansa Rostock muss zahlen
Foto: Hansa Rostock
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Eine empfindliche Geldstrafe muss der FC Hansa Rostock zahlen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Ostseestädter in einer mündlichen Einspruchs-Verhandlung zu einer Strafe in Höhe von insgesamt 35.000 Euro verurteilt. Bis zu 12.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, insbesondere zur Verbesserung der Video- und Kameratechnik im Ostseestadion. Das müsste dem DFB bis zum 31. Dezember nachgewiesen werden.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung in Frankfurt leitete, sagte: „Bei der Vielzahl und Intensität der Störaktionen der Rostocker Zuschauer sowie der Vorbelastung des Vereins war die Verhängung einer spürbaren Sanktion zwingend erforderlich. Insbesondere das Abschießen von Leuchtraketen Richtung Spielfeld und der Vandalismus in fremden Stadien können unter keinen Umständen toleriert werden.“

Ursprünglich war Rostock Anfang März vom DFB-Sportgericht wegen Vorkommnissen in zwei Drittligaspielen zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte der Klub Einspruch eingelegt. Bis jetzt waren dann noch Vorkommnisse in weiteren vier Spielen hinzugekommen, welche nun direkt mitverhandelt wurden. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.

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