Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6.000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre.
Zu Beginn des Drittligaspiels beim KFC Uerdingen 05 (1:4) am 7. Dezember 2019 in Düsseldorf hatten Rostocker Zuschauer zwei Leuchtfackeln abgebrannt. Außerdem zündeten Anhänger des Auswärtsteams zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 15 Fackeln, drei Rauchtöpfe, acht Blinker und fünf Böller.
Einer der Böller wurde auf das Spielfeld geworfen. Ein im angrenzenden Block angebrachtes Netz und Folien, die im Rahmen einer Choreografie im Rostocker Zuschauerblock verwendet wurden, gerieten durch die Pyrotechnik in Brand. Dies hatte einen Feuerwehreinsatz zur Folge. Ferner musste das Spiel dadurch in der 47. Minute zunächst für eine Minute und in der 49. Minute nochmals für zwei Minuten unterbrochen werden.
Hansa Rostock muss 18.700 Euro Strafe zahlen
DFB-Sportgericht ahndet Abrennen von Pyrotechnik und Böllerwürfe.
Datum der Veröffentlichung: 10.02.2020 08:52 Uhr | Autor: MSPW
Teilen Sie diesen Artikel mit Ihren Freunden:
Vorheriger Artikel:
» Mannheim: Corrochano leitet Waldhof-Jugend
» Mannheim: Corrochano leitet Waldhof-Jugend
Nächster Artikel:
» Bayern München II: Wriedt holt Weltmeister ein
» Bayern München II: Wriedt holt Weltmeister ein
Diese 3. Liga News könnten Sie ebenfalls interessieren
Kommentare
Kommentar schreiben
Kommentar zu dieser News
Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!
WhatsApp Newsletter
Täglich die neusten News zur Liga im Newsletter:
News suchen
Noch nicht die passende Infos gefunden? Durchschen Sie unsere News: