Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Mittwoch, 29. Juli, ab 14 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Berufung des Drittligisten FC Hansa Rostock gegen zwei vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 45.525 Euro. Geleitet wird die Sitzung von Achim Späth, dem Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts.
Das Sportgericht hatte Hansa Rostock am 23. Januar wegen der Vorkommnisse im Spiel beim SV Waldhof Mannheim (1:1) mit einer Geldstrafe von 38.425 Euro belegt, wovon der Klub bis zu 13.000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden könnte, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre. Außerdem verhängte das Sportgericht in einer mündlichen Verhandlung eine Geldstrafe in Höhe von 7.100 Euro wegen der Zuschauerverfehlungen im Spiel der Rostocker beim FC Carl Zeiss Jena (1:3), was dem vorausgegangenen Einzelrichterurteil entsprach. Beide Geldstrafen summieren sich auf eine Gesamthöhe von 45.525 Euro. Gegen beide Urteile legte der Verein erneut Einspruch ein.
In der ersten Minute des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 29. September 2019 hatten Rostocker Zuschauer mindestens 30 Rauchfackeln gezündet und eine Vielzahl von Leuchtkörpern abgeschossen. Die Begegnung musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Außerdem hatte ein Rostocker Anhänger in der 30. Minute eine Plastikflasche geworfen und dabei auf dem Platz einen Spieler getroffen.
Vor dem Drittligaspiel beim FC Carl Zeiss Jena am 3. November 2019 hatte ein Rostocker Zuschauer ein Bengalisches Feuer abgebrannt und es in den Innenraum geworfen. In der 57. Minute wurde im Gästeblock ein Böller gezündet. Außerdem skandierten Rostocker Zuschauer kurz nach dem Abpfiff der Partie rassistische Parolen in Richtung der Jenaer Anhänger.
Hansa Rostock legt gegen Geldstrafen Einspruch ein
DFB-Bundesgericht verhandelt Berufung am 29. Juli im Hermann-Neuberger-Haus.
Datum der Veröffentlichung: 13.07.2020 10:09 Uhr | Autor: MSPW
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