Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Donnerstag, 12. April, 12.30 Uhr, in Frankfurt mündlich den Einspruch des FC Hansa Rostock gegen das Einzelrichterurteil vom 7. März. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Das DFB-Sportgericht hatte die Rostocker „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger in zwei Fällen mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Bis zu 6.000 Euro davon hätte der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können. Gegen dieses Urteil hat der FC Hansa fristgerecht Einspruch eingelegt.
Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Spiels beim Halleschen FC (2:0 für Rostock) war im Gästeblock unter dem Sichtschutz einer nicht genehmigten Choreographie verstärkt Pyrotechnik gezündet worden. Teilweise wurden brennende Bengalos auch auf den Rasen geworfen. Wegen der starken Rauchentwicklung musste die Begegnung in der Anfangsphase der zweiten Halbzeit für drei Minuten unterbrochen werden. Auch im Rahmen der Partie gegen die Sportfreunde Lotte (0:3) hatten Rostocker Zuschauer pyrotechnische Mittel abgebrannt.
Hansa Rostock: Berufung wird verhandelt
DFB-Sportgericht entscheidet am 12. April über Einspruch gegen Geldstrafe.
Datum der Veröffentlichung: 17.03.2018 10:24 Uhr | Autor: MSPW
Teilen Sie diesen Artikel mit Ihren Freunden:
Vorheriger Artikel:
» Unterhaching: Königshofer die neue Nummer eins
» Unterhaching: Königshofer die neue Nummer eins
Nächster Artikel:
» Halle siegt verdient gegen Lotte – Spielbericht + Bilder
» Halle siegt verdient gegen Lotte – Spielbericht + Bilder
Diese 3. Liga News könnten Sie ebenfalls interessieren
Kommentare
Kommentar schreiben
Kommentar zu dieser News
Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!
WhatsApp Newsletter
Täglich die neusten News zur Liga im Newsletter:
News suchen
Noch nicht die passende Infos gefunden? Durchschen Sie unsere News: