Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Halleschen FC im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger in drei Fällen mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 3.650 Euro belegt.
Vor dem Anpfiff des Drittligaspiels gegen den FC Carl Zeiss Jena (0:0) war im Zuschauerbereich des HFC ein Bengalisches Feuer gezündet worden. Außerdem warfen heimische Zuschauer während der Partie mindestens zehn Gegenstände wie Plastikbecher und Feuerzeuge auf das Spielfeld.
Außerdem wurde in der 80. Minute des Spiels gegen die Sportfreunde Lotte (0:0) aus dem Hallenser Zuschauerblock ein gefüllter Bierbecher auf das Spielfeld geworfen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Hallescher FC muss 3.650 Euro zahlen
DFB-Sportgericht ahndet Bengalisches Feuer und das Werfen von Gegenständen.
Datum der Veröffentlichung: 16.03.2019 10:50 Uhr | Autor: MSPW
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