Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Meppen und dessen Trainer Christian Neidhart im Einzelrichter-Verfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit Geldstrafen belegt. Der Verein muss „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger 3.850 Euro zahlen, Neidhart 1.000 Euro.
Im Ligaspiel der Emsländer beim SV Wehen Wiesbaden (0:3) waren im Meppener Zuschauerbereich zwischen der 5. und 9. Minute zwei Rauchbomben und anschließend neun „Blinker“ gezündet worden.
Trainer Neidhart war nach dem Schlusspfiff der Partie bei den Würzburger Kickers (1:2) auf das Spielfeld gelaufen und hatte sich nach Ansicht des Sportgerichts gegenüber Schiedsrichter Florian Lechner (Hornstorf) und seinen Assistenten unsportlich verhalten beziehungsweise geäußert. Verein und Trainer haben den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
Geldstrafen für SV Meppen und Trainer Neidhart
Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ bei Spielen in Wiesbaden und Würzburg.
Datum der Veröffentlichung: 27.10.2018 10:00 Uhr | Autor: MSPW
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