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Geldstrafe für FSV Zwickau reduziert

Verein konnte nachträglich den Täter einer Unsportlichkeit ermitteln.

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Geldstrafe für FSV Zwickau reduziert
Foto: FSV Zwickau
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Eine nachträgliche Täter-Ermittlung zahlt sich für den FSV Zwickau aus: Die vom DFB-Sportgericht im Oktober 2018 gegen den Verein ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 1.750 Euro wird durch die Ermittlung eines Täters um 25 Prozent reduziert und beträgt nun noch 1.312 Euro.

Am 23. Oktober hatte das Sportgericht den Verein zu 1.750 Euro Geldstrafe verurteilt, weil während des Ligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern (1:1) am 2. September im Zwickauer Zuschauerbereich in der ersten Minute vier Rauchkörper und in der Nachspielzeit ein weiterer Rauchkörper gezündet worden waren. Am 5. August hatte der Drittligist dann die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Sportgericht beantragt und angezeigt, dass ein Täter ermittelt worden sei, der an besagten pyrotechnischen Vorkommnissen mitgewirkt habe.

Das Sportgericht gab dem Antrag statt, weil eine Geldstrafe gegen Vereine wegen Zuschauerfehlverhaltens nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB innerhalb von einem Jahr nach der rechtskräftigen Entscheidung reduziert werden kann, wenn nachweislich Täter nachträglich identifiziert werden konnten. Gemäß dem Strafzumessungsleitfaden reduziert sich die Geldstrafe bei Ermittlung eines Täters um 25 Prozent, wie in diesem Fall. Bei Identifizierung von bis zu 50 Prozent der Täter würde sich die Strafe um 50 Prozent reduzieren, bei Ermittlung von bis zu 100 Prozent der Verursacher gar um 75 Prozent.

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