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Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

DFB-Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ einiger Anhänger

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Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Foto: Eintracht Braunschweig
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Eintracht Braunschweig wird vom Sportgericht der Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Kasse gebeten. Grund: In der Partie vom 4. Spieltag beim SV Wehen Wiesbaden (3:3) hatten Eintracht-Anhänger in der Nachspielzeit unter anderem zwei Kleberollen, vier Plastikbecher, ein Tetra Pak, mehrere Papierknäuel, drei etwa 50 Zentimeter lange Plastik-Fahnenstangen, ein Feuerzeug und einen etwa fünf Zentimeter großen Karabinerhaken auf das Spielfeld geworfen.

Für dieses Vergehen muss der Verein nun „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger mitgereister Fans eine Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro zahlen. Die „Löwen“ haben dem Urteil zugestimmt, es ist das Urteil rechtskräftig.

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