Verein muss einen Maßnahmenkatalog vorlegen
So ist bei den Heimpartien gegen den MSV Duisburg am 30. August 2014, Hansa Rostock am 24. September 2014 und Preußen Münster am 24. Oktober 2014 im Gästeblock jeweils pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Auch haben die Kölner Südstädter dazu die Auflage erhalten, dass der Ordnungsdienst und die Stadionsicherheit bei den zukünftigen Partien im Südstadion erheblich verbessert werden soll. Die Abteilung „Prävention und Sicherheit“ des Vereins muss innerhalb der nächsten 14 Tage einen Maßnahmenkatalog vorlegen. Da der Verein diesem Urteil bereits zugestimmt hat, wird das Urteil damit rechtskräftig sein.
Fortuna Köln muss 5.000 Euro Strafe zahlen
Drittliga-Aufsteiger SC Fortuna Köln ist nun vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt worden. So hat es bei verschiedenen Spielen der Südstadt-Kicker einen nicht ausreichenden Ordnerdienst gegeben, weshalb es zu verbotenen Aktionen im Gästeblock gekommen ist.
Datum der Veröffentlichung: 13.11.2014 14:08 Uhr | Autor: Henning Klefisch
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Quelle: express.de
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