Außerdem verhängte die 1. Große Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster gegen den jugendlichen Angeklagten einen vier Wochen anhaltenden Dauerarrest.
Das Gericht hatte keinen Zweifel an der Schuld des Jugendlichen. Dieser soll am 10. September 2011 vor der Drittliga-Begegnung zwischen dem SCP und dem VfL Osnabrück einem anderen Mann einen Böller überreicht haben. Dieser hatte den Sprengkörper dann im Stadion zur Explosion gebracht und 33 Menschen, teilweise auch schwer, verletzt. Dieser wurde bereits rechtskräftig verurteilt.
Nach der Beweisaufnahme bestand kein Zweifel mehr daran, dass der Angeklagte sich bei der Übergabe des Sprengkörper darüber im Klaren war, dass der Gegenstand in Richtung der VfL-Fans geworfen wird. Somit hatte er die Verletzung von Menschen in Kauf genommen. Von seinem Recht auf Berufung machte der Angeklagte keinen Gebrauch.
Fan von Preußen Münster zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt
Ein 15 Jahre alter Anhänger des Drittligisten SC Preußen Münster wurde wegen Beihilfe zu einem "Böllerwurf" hart bestraft. Zwei Jahre Jugendstrafe ausgesetzt zur Bewährung lautete das Urteil.
Datum der Veröffentlichung: 25.04.2013 16:37 Uhr | Autor: Johann Sebastian Künzig
Teilen Sie diesen Artikel mit Ihren Freunden:
Quelle: www.
Vorheriger Artikel:
» Die Arminia schaut nach vorne
» Die Arminia schaut nach vorne
Nächster Artikel:
» Osnabrück: Einspruch gegen DFB-Strafe
» Osnabrück: Einspruch gegen DFB-Strafe
Diese 3. Liga News könnten Sie ebenfalls interessieren
Kommentare
Kommentar schreiben
Kommentar zu dieser News
Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!
WhatsApp Newsletter
Täglich die neusten News zur Liga im Newsletter:
News suchen
Noch nicht die passende Infos gefunden? Durchschen Sie unsere News: