Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den ehemaligen Bundesligisten FC Energie Cottbus „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt.
In der 51. Minute des Spiels gegen den SC Fortuna Köln Ende Januar waren im Cottbuser Zuschauerblock zwei Knallkörper gezündet worden. Es kam zu einer starken Rauchentwicklung. Das Spiel musste deshalb kurz unterbrochen werden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
Energie Cottbus muss zahlen
5.000 Euro Geldstrafe wegen Zuschauer-Vergehen.
Datum der Veröffentlichung: 10.03.2016 08:21 Uhr | Autor: MSPW
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