Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dynamo Dresden nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines „unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger in vier verschiedenen Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt. So waren während des Spiels der Sachsen beim SC Preußen Münster (1:2) im Dresdner Zuschauerblock kurzzeitig drei beleidigende Banner hochgehalten und im Anschluss verbrannt worden. In der zweiten Halbzeit wurden aus dem Zuschauerblock der Dresdner Schneebälle und Gegenstände in Richtung Münsteraner Zuschauer geworfen sowie der Zaun zum Innenraum beschädigt.
Vor Beginn des Meisterschaftsspiels beim SSV Jahn Regensburg (3:2) versuchten knapp 100 Dresdner Zuschauer erfolglos, den Einlass zu stürmen. Außerdem wurden in der 60. Minute im Dresdner Zuschauerblock Papierschnipsel angezündet. In der Nachspielzeit des DFB-Pokal-Achtelfinalspiels gegen Borussia Dortmund (0:2) war aus dem Dresdner Zuschauerblock ein Knallkörper in den Innenraum geworfen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Dresden muss 8.000 Euro Strafe zahlen
DFB-Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ von Dynamo-Anhängern.
Datum der Veröffentlichung: 04.04.2015 10:05 Uhr | Autor: MSPW
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