Eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro muss Borussia Dortmund bezahlen. Außerdem verhängte das DFB-Sportgericht gegen die U 23-Mannschaft ein Meisterschaftsspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur Bewährung. Die Vollstreckung dieser Maßnahme wird für neun Monate zur Bewährung ausgesetzt. Sollte es innerhalb dieser Zeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommen, tritt die Strafe in Kraft.
Grund für ein mögliches „Geisterspiel“ der BVB-Reserve sind die Ausschreitungen rund um die Partie gegen den FC Hansa Rostock (1:1) am 26. Oktober 2014. Eineinhalb Stunden vor Spielbeginn stürmten etwa 300 Dortmunder Zuschauer unkontrolliert ins Stadion und überrannten dabei teilweise die Ordner. Durch die gesamten Vorkommnisse verzögerte sich der Spielbeginn um eineinhalb Stunden.
Dortmund II: Zuschauerausschluss auf Bewährung
Ausschreitungen beim 1:1 in Rostock könnten schwere Folgen haben.
Datum der Veröffentlichung: 31.01.2015 09:50 Uhr | Autor: MSPW
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