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DFB beschliesst verändertes Zulassungsverfahren

Lockerungen soll helfen, die Bewerber in der Corona-Krise zu entlasten.

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DFB beschliesst verändertes Zulassungsverfahren
Foto: FU-Sportfotografie
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Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat umfangreiche Anpassungen der laufenden Zulassungsverfahren für die Saison 2020/2021 in der 3. Liga beschlossen. Das Maßnahmenpaket beinhaltet deutliche Lockerungen und soll helfen, die Bewerber in der Corona-Krise zu entlasten. Unter anderem wird es für die kommende Saison keine Zulassungsverweigerungen aufgrund nicht nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit geben. Auch in anderen Bereichen der Zulassungsverfahren ist die Erteilung möglicher Bedingungen, Auflagen und Sanktionen angepasst oder ausgesetzt worden.

Die einstimmig beschlossenen Änderungen gelten ausschließlich für die laufenden Zulassungsverfahren und die vorgeschriebenen Überprüfungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit 2020/2021. Mit Beginn des Zulassungsverfahrens für die Saison 2021/2022 sollen wieder die bisherigen Bestimmungen in der 3. Liga in Kraft treten.

Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung, sagt: “Nach der Änderung der DFB-Spielordnung vor wenigen Tagen ist die Anpassung der Zulassungsverfahren der nächste wichtige Schritt, um den Vereinen zu helfen und die Corona-Krise im Fußball zu bewältigen. Die Maßnahmen sind ebenso notwendig wie logisch. Wir können in der aktuellen Situation nicht die gewohnten Maßstäbe in der 3. Liga ansetzen, das wäre absurd.”

Von einer kompletten Aussetzung der Zulassungsverfahren hat der DFB bewusst abgesehen. Die Erhebung der Finanzdaten, die Prüfung des technisch-organisatorischen Bereichs sowie die vorgegebenen Fristen werden grundsätzlich beibehalten. Frymuth erklärt: “Eine Aufhebung des gesamten Zulassungsverfahrens würde später, wenn wieder Normalität im Fußball einkehrt, eine Rückkehr in den geregelten Betrieb wirtschaftlich und organisatorisch erschweren und könnte für Folgeprobleme sorgen – sowohl bei den Klubs selbst als auch für die betroffenen Ligen. Deshalb ist ein verschlanktes Zulassungsverfahren die sinnvollste Lösung.”

Üblicherweise müssen die Bewerber für eine Zulassung zur 3. Liga unter anderem den Nachweis ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erbringen. Hierbei muss insbesondere nachgewiesen werden, dass die Liquidität für die Dauer der gesamten Spielzeit, für die die Bewerbung erfolgt, gesichert ist. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie erschweren aktuell die wirtschaftliche Planbarkeit für die Vereine in erheblichem Maße und machen damit eine normale Abwicklung des Zulassungsverfahrens inklusive einer entsprechenden Bestätigung durch die DFB-Zentralverwaltung nahezu unmöglich. Ebenso wie in der Bundesliga und 2. Bundesliga durch die DFL wird daher für die Saison 2020/2021 in der 3. Liga keine Prüfung der Liquiditätssituation vom DFB vorgenommen.

Die Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit 2020/2021 soll im üblichen Verfahren und Zeitfenster erfolgen. Sofern eine festgestellte Liquiditätslücke nicht geschlossen werden kann, würden jedoch keine Punktabzüge erfolgen. Möglich bleiben andere Maßnahmen, beispielsweise Transferauflagen für die betroffenen Klubs.

Ausgesetzt ist die Kapitalauflagenüberprüfung. Eine Kapitalauflage, nach der sich ein negatives Eigenkapital im Kalenderjahr 2020 nicht weiter verschlechtern darf, wird für die Saison 2020/2021 in der 3. Liga erteilt. Demzufolge sind hier auch keine Geldstrafen im Frühjahr 2021 möglich. Ebenfalls gelockert werden die personell-administrativen Zulassungsvoraussetzungen. Wird aufgrund der Corona-Krise im Verein Kurzarbeit ausgeübt und daher die Vorgabe von Vollzeitstellen vorübergehend nicht erreicht, erfolgen keine Sanktionen.

Bereits am vergangenen Freitag hatte der DFB im Rahmen der Änderungen der DFB-Spielordnung die Handhabung von Insolvenzfällen bis zum 30. Juni 2021 angepasst. Bisher galt in der 3. Liga: Wenn ein Verein einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellte, bekam er in der betreffenden Saison neun Punkte (3. Liga) abgezogen. Diese Bestimmung ist für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 gelockert worden. Bei Stellung eines Insolvenzantrags während der laufenden Saison wird kein Punktabzug in den genannten Wettbewerben verhängt. Tritt der Fall in der Saison 2020/2021 ein, werden in der 3. Liga drei Punkte abgezogen.

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