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Chemnitzer FC freut sich über positiven Bescheid

Deutscher Fußball-Bund gibt im Rahmen des Zulassungsverfahrens "grünes Licht".

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Chemnitzer FC freut sich über positiven Bescheid
Foto: Chemnitzer FC
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Noch ist unklar, ob die laufende Saison in der 3. Liga fortgesetzt werden kann. Erste Gewissheit für die kommende Spielzeit gibt es jedoch. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat dem Chemnitzer FC die Zulassung für die Drittliga-Saison 2020/2021 erteilt. Damit ist der CFC - vorbehaltlich der sportlichen Qualifikation - berechtigt, auch in der kommenden Saison am Spielbetrieb der 3. Liga teilzunehmen.

"Wir freuen uns sehr über den Bescheid aus Frankfurt", erklärte Michael Reichardt, Geschäftsführer des Chemnitzer FC. "Uns ist es - dank des hervorragenden Zusammenspiels unserer neugewählten Gremien - gelungen, gute und für den DFB nachvollziehbare Zulassungsunterlagen zusammenzustellen. Ich möchte allen Beteiligten für die konstruktive Arbeit danken. Das Zulassungsverfahren ist ein aufwändiger Prozess, den es mit größtmöglicher Sorgfalt anzugehen gilt. Die erfolgreiche Arbeit beweist, dass wir weiter auf dem richtigen Weg sind, den CFC zukunftsfähig aufzustellen.

Das Zulassungsverfahren gliedert sich in einen technisch-organisatorischen und einen wirtschaftlichen Teil auf. Der DFB hat dem Chemnitzer FC in beiden Bereichen die Leistungsfähigkeit schriftlich bescheinigt. Jedoch muss der CFC noch Auflagen im technisch-organisatorischen Bereich erfüllen. So muss beispielsweise der Nachweis für die Wartung und Funktion der bestehenden Flutlichtanlage im Stadion an der Gellertstraße erbracht werden.

Aufgrund der weiter vorherrschenden Corona-Pandemie und den damit verbundenen wirtschaftlichen Einschränkungen hat das DFB-Präsidium Anfang April 2020 umfangreiche Anpassungen für das Zulassungsverfahren für die Saison 2020/2021 vorgenommen. Die einstimmig beschlossenen Änderungen gelten ausschließlich für die vorgeschriebenen Überprüfungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit 2020/2021. Die Kriterien des wirtschaftlichen Zulassungsverfahrens sind daher ausnahmsweise bereits durch die form- und fristgerechte Einreichung der Unterlagen erfüllt.

Von einer kompletten Aussetzung der Zulassungsverfahren hat der DFB in seinen beiden höchsten Spielklassen bewusst abgesehen. Die Erhebung der Finanzdaten, die Prüfung des technisch-organisatorischen Bereichs sowie die vorgegebenen Fristen werden grundsätzlich beibehalten.

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