Für Christoph Menz von Eintracht Braunschweig wird die nächste Saison erst mit „Verspätung“ beginnen. Der 30-jährige Verteidiger ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) „wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung“ mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt worden.
Menz war in der Nachspielzeit des Ligaspiels gegen den FC Energie Cottbus (1:1) am 18. Mai von Schiedsrichter Daniel Schlager (Hügelsheim) mit der Roten Karte des Feldes verwiesen worden. Der Spieler und sein Verein Eintracht Braunschweig haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Durch das Remis gegen die Lausitzer hatte die Eintracht den Klassenverbleib unter Dach und Fach gebracht.
Braunschweig: Menz für zwei Spiele gesperrt
Verteidiger hatte beim rettenden 1:1 gegen FC Energie Cottbus Rote Karte gesehen.
Datum der Veröffentlichung: 23.05.2019 09:08 Uhr | Autor: MSPW
Teilen Sie diesen Artikel mit Ihren Freunden:
Vorheriger Artikel:
» SV Wehen Wiesbaden: Ohne Diawusie in die Relegation
» SV Wehen Wiesbaden: Ohne Diawusie in die Relegation
Nächster Artikel:
» 2.100 Euro Geldstrafe für VfL Osnabrück
» 2.100 Euro Geldstrafe für VfL Osnabrück
Diese 3. Liga News könnten Sie ebenfalls interessieren
Kommentare
Kommentar schreiben
Kommentar zu dieser News
Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!
WhatsApp Newsletter
Täglich die neusten News zur Liga im Newsletter:
News suchen
Noch nicht die passende Infos gefunden? Durchschen Sie unsere News: