Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.375 Euro belegt.
In der ersten Minute des Ligaspiels bei Viktoria Köln (0:0) am 21. September hatten Braunschweiger Anhänger mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden. Eintracht Braunschweig hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
4.375 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Einige Fans hatten beim 0:0 in Köln pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Datum der Veröffentlichung: 28.10.2019 09:07 Uhr | Autor: MSPW
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