Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe belegt. Der Aufsteiger muss 3.640 Euro zahlen.
In der 47. Minute des Ligaspiels beim SV Waldhof Mannheim (3:4) am 21. Dezember hatten einige Chemnitzer Zuschauer vier Bengalische Fackeln und mindestens vier Rauchtöpfe gezündet. Deshalb musste die Begegnung für drei Minuten unterbrochen werden. Der Chemnitzer FC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
3.640 Euro Geldstrafe für Chemnitzer FC
Einige Fans hatten in Mannheim Bengalos und Rauchtöpfe gezündet.
Datum der Veröffentlichung: 06.02.2020 08:48 Uhr | Autor: MSPW
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