Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen "unsportlichen Verhaltens" eines Anhängers mit einer Geldstrafe in Höhe von lediglich 75 Euro belegt. Dabei zahlt sich für die Magdeburger die erfolgreiche Täterermittlung durch den Verein aus. Dadurch wird die eigentliche Strafe von 300 Euro um 75 Prozent reduziert.
In der 17. Minute des Drittligaspiels gegen die SpVgg Unterhaching (3:0) am 23. November 2019 hatte ein Magdeburger Zuschauer eine kleine Glasflasche in Richtung des Spielfeldes geworfen. Nach dem Strafzumessungsleitfaden für den DFB-Kontrollausschuss zieht das Werfen eines Gegenstandes in der 3. Liga eine Strafe von 300 Euro nach sich. Da der Verein allerdings den Täter erfolgreich ermittelt hat, reduziert sich die Strafe ebenfalls gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent. Die verbleibende Strafe könnte der Klub nun noch auf zivilrechtlichem Weg an den Verursacher weitergeben, um sich komplett schadlos zu halten. Der FCM hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
1. FC Magdeburg muss nur 75 Euro zahlen
Weil Täter ermittelt wurde, reduziert DFB-Sportgericht Geldstrafe deutlich.
Datum der Veröffentlichung: 26.01.2020 12:11 Uhr | Autor: MSPW
Teilen Sie diesen Artikel mit Ihren Freunden:
Vorheriger Artikel:
» SG Sonnenhof: Sadlo-Debüt auf dem Betzenberg
» SG Sonnenhof: Sadlo-Debüt auf dem Betzenberg
Nächster Artikel:
» Preußen Münster: Gelungenes Debüt für Neu-Trainer Hildmann
» Preußen Münster: Gelungenes Debüt für Neu-Trainer Hildmann
Diese 3. Liga News könnten Sie ebenfalls interessieren
Kommentare
Kommentar schreiben
Kommentar zu dieser News
Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!
WhatsApp Newsletter
Täglich die neusten News zur Liga im Newsletter:
News suchen
Noch nicht die passende Infos gefunden? Durchschen Sie unsere News: