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1. FC Magdeburg muss nur 75 Euro zahlen

Weil Täter ermittelt wurde, reduziert DFB-Sportgericht Geldstrafe deutlich.

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1. FC Magdeburg muss nur 75 Euro zahlen
Foto: 1. FC Magdeburg
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen "unsportlichen Verhaltens" eines Anhängers mit einer Geldstrafe in Höhe von lediglich 75 Euro belegt. Dabei zahlt sich für die Magdeburger die erfolgreiche Täterermittlung durch den Verein aus. Dadurch wird die eigentliche Strafe von 300 Euro um 75 Prozent reduziert.

In der 17. Minute des Drittligaspiels gegen die SpVgg Unterhaching (3:0) am 23. November 2019 hatte ein Magdeburger Zuschauer eine kleine Glasflasche in Richtung des Spielfeldes geworfen. Nach dem Strafzumessungsleitfaden für den DFB-Kontrollausschuss zieht das Werfen eines Gegenstandes in der 3. Liga eine Strafe von 300 Euro nach sich. Da der Verein allerdings den Täter erfolgreich ermittelt hat, reduziert sich die Strafe ebenfalls gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent. Die verbleibende Strafe könnte der Klub nun noch auf zivilrechtlichem Weg an den Verursacher weitergeben, um sich komplett schadlos zu halten. Der FCM hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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