Das DFB-Sportgericht hat gegen den FC Hansa Rostock gleich zwei Urteile "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger innerhalb von nur kurzer Zeit ausgesprochen. Weil im Ligaspiel beim SV Waldhof Mannheim (1:1) Rostocker Zuschauer mindestens 40 Rauchfackeln gezündet sowie mindestens 30 Raketen abgeschossen hatten und ein Spieler auf dem Platz von einer geworfenen Flasche getroffen worden war, sind nach dem ersten Urteil 45.925 Euro fällig. Bis zu 15.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre.
Der zweite Fall betrifft unter anderem das Hansa-Auswärtsspiel beim 1. FC Magdeburg (1:0) am 19. Oktober. Hier hatten Rostocker Zuschauer mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände und eine Magdeburger Fahne angezündet. Auch zu Beginn der Partie gegen den MSV Duisburg (1:2) am 9. November wurden im Rostocker Zuschauerbereich vier Bengalische Fackeln angesteckt. Außerdem wurden mindestens zwei Kassenrollen aus dem Rostocker Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen.
Hansa Rostock muss fast 60.000 Euro Strafe zahlen
DFB-Sportgericht verurteilt Ex-Bundesligisten zweimal wegen "unsportlichen Verhaltens".
Datum der Veröffentlichung: 06.12.2019 09:09 Uhr | Autor: MSPW
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