Hertha Einspruch vor Sportgericht abgelehnt


Der Einspruch von Hertha BSC Berlin die Wertung des Relegations Rückspiels bei Fortuna Düsseldorf (2:2) vom vergangenen Dienstag aufzuheben ist vom Sportgericht des DFB abgelehnt worden!

Demnach wäre der Hauptstadtclub aufgrund der 1:2 Niederlage vom Hinspiel im Berliner Olympiastadion wenige Tage zuvor sportlich aus der 1.Bundesliga abgestiegen! "Der Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen war. Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt, und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden. Es war eine schwierige Entscheidung für uns. Wir hatten noch nie ein Verfahren, bei dem es um so viel ging. Ich habe Verständnis, dass Hertha nach diesem Strohhalm gegriffen hat. Weil dieser Abstieg für Hertha eine existenzielle Bedeutung hat, vielleicht noch mehr als vor zwei Jahren. Die Fans stürmten nicht in feindseliger Haltung auf den Platz. Es ist das gute Recht von Stark zu sagen: das Spielfeld ist wieder frei, wir machen weiter.“ verkündete der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz um 15:06 Uhr das Urteil des Sportgericht des Deutschen Fußball Bundes! Für die Hertha ist diese Entscheidung nicht akzeptabel, deshalb hat der Bundesliga Absteiger auch entschieden in Berufung zu gehen! Der Fall wird vor dem DFB Bundesgericht neu verhandelt! Dazu hat der Verein auf seiner Homepage eine Mitteilung veröffentlicht: "Hertha BSC bedauert die Abweisung seines Einspruchs gegen die Spielwertung des zweiten Relegationsspiels zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC. Die vom DFB-Sportgericht mündlich vorgetragenen Urteilsgründe können nicht überzeugen. Die Schwächung unserer Mannschaft aufgrund der allseits bekannten irregulären Umstände wurde von der gesamten sportinteressierten Öffentlichkeit wahrgenommen und festgestellt. Für Hertha BSC ist es völlig unverständlich, dass für die Aufhebung einer Spielwertung die körperliche Verletzung eines Spielers notwendig sein soll. Vielmehr muss es ausreichen, dass ein Spiel unter völlig irregulären Umständen zu Ende gebracht wurde und die Spieler so aufgrund der erlebten Situation nicht mehr in der Lage sein konnten, sich auf das Fußballspiel zu konzentrieren. Hertha BSC hat sich deshalb nach Kenntnis der Urteilsgründe dazu entschlossen, gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung einzulegen." Das Rückspiel in der Bundesliga Relegation zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC war nach dem 2:1 Führungstreffer der Fortuna in der zweiten Halbzeit im völligen Chaos versunken als zunächst Fans der Berliner mit werfen von Feuerwerkskörpern auf das Spielfeld mehrmals versuchten einen Spielabbruch zu provozieren. Zur völlig Eskalation ist es gekommen, als in der fünften Minute der Nachspielzeit übermütige Fans der Düsseldorfer die Rückkehr in die Bundesliga auf dem Platz feiern wollten und einen Pfiff von Schiedsrichter Wolfgang Stark falsch interpretierten! Die Begegnung wurde erneut für gut 20 Minuten unterbrochen bis das Spielfeld wieder frei und bespielbar gemacht werden konnte. Nun geht der Fall in die zweite Instanz! Aufgrund der Dringlichkeit wird noch in dieser Woche mit einem Urteil gerechnet!

Quelle: kicker.de
Autor: Christian Merl
Schlagworte: Relegation Bundesliga
Datum: 21.05.2012 19:47 Uhr
Url: http://www.3-liga.com/news-fussball-hertha-einspruch-vor-sportgericht-abgelehnt-1618.html


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