Anklage gegen Hoeneß von der Staatsanwaltschaft


Nun ist es also Faktum, dass Bayern München-Präsident Uli Hoeneß sich nun mit einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft München II wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung auseinandersetzen muss. Dies ist durch die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts München am heutigen Dienstag bekannt gegeben worden. Es muss jedoch noch von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts final entschieden werden, ob es zu einer Anklage kommen wird und es zu einem Hauptverfahren kommt.

Anklage gegen Hoeneß von der Staatsanwaltschaft
Bild: dfb.de
„Entscheidung kann bis September 2013 andauern“

Anfang des Jahres hatte der langjährige Bayern-Manager bekanntlich beim Finanzamt München eine Selbstanzeige „wegen eines nicht ordnungsgemäß deklarierten Kontos in der Schweiz erstattet.“ Das OLG hat sich wie folgt zu diesem Fall gegenüber „sport1.de geäußert: „Angesichts des Umfangs der Ermittlungsakten sowie der Tatsache, dass der Verteidigung zunächst eine Äußerungsfrist von einem Monat zugebilligt wurde, ist mit einer Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung voraussichtlich nicht vor Ende September 2013 zu rechnen.“ Und es wurde hinzugefügt, dass vor der letztlichen Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung „keine weiteren Einzelheiten zum Anklagevorwurf mitgeteilt werden.“ Denn es gelte eine "besondere Geheimhaltungspflicht.“

Hoeneß zeigt sich optimistisch in Sachen Strafmaß

Der 61-jährige Hoeneß ist auch noch Aufsichtsratsvorsitzender des diesjährigen Champions League-Siegers. Er hat zuletzt gegenüber diversen Medien großen Optimismus ausgestrahlt, dass diese Affäre für ihn doch ein gutes Ende nehmen könnte. So hat er dem Fernsehsender „ZDF“ folgendes dazu erklärt: „Ich bin relativ zuversichtlich, dass es ein relativ gutes Ende nehmen wird.“ Es werde sich „sicher in den nächsten zwei oder drei Monaten entscheiden“, ob er auch weiterhin das Amt des Präsidenten und Aufsichtsratsvorsitzenden weiterhin ausüben wird. Zunächst wird er noch mit aller Bedacht abwarten, wie sich die Steuerangelegenheit entwickeln wird, „dann werden wir sehen, wie es weitergeht.“

Bleibt Uli Hoeneß das Gefängnis erspart?

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat zuletzt deutlich gemacht, dass Uli Hoeneß möglicherweise nicht ins Gefängnis gehen muss. „Sport1.de“ nennt folgende Möglichkeiten für eine angemessene Bestrafung des meinungsstarken Ex-Nationalspielers: „Die Staatsanwaltschaft wolle zwei Jahre Haft auf Bewährung beantragen, zudem solle Hoeneß eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zahlen. Ein mögliches Urteil könne deshalb so milde ausfallen, weil ein Großteil von Hoeneß' rund 3,2 Millionen Euro Steuerschulden angeblich bereits verjährt ist. Die strafrechtlich relevante Schuld betrage 900.000 Euro und liege damit unter der Grenze von einer Million, jenseits der eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich ist.“

Quelle: spiegel.de, sport1.de
Autor: Henning Klefisch
Schlagworte: Uli Hoeneß, Bayern München, Champions League-Sieger
Datum: 30.07.2013 19:20 Uhr
Url: http://www.3-liga.com/news-fussball-anklage-gegen-hoeness-von-der-staatsanwaltschaft-6689.html


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