Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.850 Euro belegt.
Grund: Kurz vor Beginn und während des Spiels beim KFC Uerdingen 05 (3:1) am 8. März in Duisburg waren im Karlsruher Zuschauerbereich insgesamt elf pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Der Karlsruher SC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Karlsruher SC muss 3.850 Euro Geldstrafe zahlen
Einige Anhänger hatten sich in der Partie bei Uerdingen „unsportlich verhalten“.
Datum der Veröffentlichung: 11.04.2019 09:02 Uhr | Autor: MSPW
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