Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Holstein Kiel „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro verurteilt. Bis zu 3.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2017 nachzuweisen ist.
Darüber hinaus muss der Klub ein Meisterschaftsheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung der Maßnahme wird jedoch zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit beträgt zehn Monate.
In der 47. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück (0:1) waren im Kieler Zuschauerbereich Bengalische Feuer und mehrere Knallkörper gezündet worden, wodurch es zu einer starken Rauchentwicklung kam und die Begegnung für etwa eine Minute unterbrochen werden musste. Darüber hinaus war aus einem Kieler Zuschauerblock eine Rakete in einen Block auf der Haupttribüne geschossen worden.
Holstein Kiel muss 8.000 Euro zahlen
Fans setzten gegen Osnabrück Pyrotechnik ein - Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung.
Datum der Veröffentlichung: 30.10.2016 10:05 Uhr | Autor: MSPW
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