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Hansa Rostock: Geldstrafe in Höhe von 38.350 Euro bestätigt

DFB-Bundesgericht weist Berufung des ehemaligen Bundesligisten zurück.

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Hansa Rostock: Geldstrafe in Höhe von 38.350 Euro bestätigt
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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung die Berufung des Drittligisten Hansa Rostock gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts zurückgewiesen. Damit bleibt die am 20. November wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger verhängte Geldstrafe in Höhe von 38.350 Euro bestehen. Bis zu 13.000 Euro davon können für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Das müsste Hansa Rostock dem DFB bis zum 31. Mai nachweisen.

Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts die Sitzung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: „Die Richtlinie für die Antragspraxis des Kontrollausschusses, die mit Vereins- und Fanvertretern entwickelt und aus der gängigen Rechtsprechung der Sportgerichtsbarkeit abgeleitet wurde, bildet Mindeststrafen für Normalfälle ab. Im vorliegenden Fall wäre eine höhere Strafe möglich und angemessen gewesen. Das Bundesgericht darf aber grundsätzlich keine höheren Strafen als die Vorinstanz verhängen, insofern nur der Verein und nicht der Kontrollausschuss in Berufung gegangen ist.“

Ein Großteil der verhängten Geldstrafe resultiert aus den Geschehnissen während und nach dem DFB-Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart (2:0) am 18. August, als Rostocker Zuschauer mindestens 92 pyrotechnische Gegenstände abbrannten, eine Rakete abschossen und mindestens fünf Becher in den Innenraum warfen. Darüber hinaus wurden vor und während dem Drittligaspiel bei der SG Sonnenhof Großaspach (0:0) am 22. September im Rostocker Zuschauerbereich mindestens sieben Bengalische Fackeln und acht Rauchtöpfe gezündet.

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