Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Sonnenhof Großaspach im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 210 Euro belegt. Dabei macht sich für den selbsternannten "Dorfklub" die erfolgreiche Täterermittlung durch den Verein positiv bemerkbar. Deshalb wurde die eigentliche Strafe in Höhe von 840 Euro um 75 Prozent reduziert.
In der 58. Minute des Ligaspiels beim SV Meppen (1:2) am 23. November hatten Großaspacher Zuschauer mindestens zwei pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Die Partie musste anschließend aufgrund der Rauchentwicklung für eine Minute unterbrochen werden. Die SG Sonnenhof hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Großaspach: Sportgericht reduziert Strafe
Durch Täterermittlung der SG Sonnenhof werden nur 210 statt 840 Euro fällig.
Datum der Veröffentlichung: 12.02.2020 08:55 Uhr | Autor: MSPW
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