Preußen Münster muss seine Drittliga-Heimspiele gegen den SV Wehen Wiesbaden am 21. November und gegen den FC Erzgebirge Aue am 5. Dezember unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen gegen Wiesbaden die Stehplatzbereiche in den Blöcken K, M und N geschlossen bleiben, gegen Aue die Stehplätze in den Blöcken M und N.
Wegen des Verhaltens seiner Anhänger während der Partie gegen Hansa Rostock (1:1) Mitte Oktober hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Bewährung der Ende April gegen den SC Preußen verhängten Strafe widerrufen. Diese beinhaltete einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, der acht Monate zur Bewährung ausgesetzt war. Hinzu kommt im aktuellen Urteil als Konsequenz der neuerlichen Vorfälle ein weiterer Teilausschluss der Öffentlichkeit.
Das Spiel zwischen Münster und Rostock musste in der 78. Minute für etwa elf Minuten unterbrochen werden, nachdem im Münsteraner Zuschauerbereich verstärkt Pyrotechnik gezündet worden war. Bereits vor Spielbeginn und in der 47. Minute waren im Bereich der heimischen Zuschauer Bengalische Fackeln, Rauchpulver und Knallkörper gezündet und teilweise auf die Laufbahn geworfen worden. Darüber hinaus wurde einer der Schiedsrichter-Assistenten beim Verlassen des Spielfeldes während der Spielunterbrechung mit Bier überschüttet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
Zwei Teilausschlüsse für Preußen Münster
Gegen Wehen Wiesbaden und Erzgebirge Aue müssen Stehplatz-Blöcke geschlossen bleiben.
Datum der Veröffentlichung: 13.11.2015 18:27 Uhr | Autor: MSPW
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