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Würzburger Kickers werden zur Kasse gebeten

Geldstrafen für zwei Spieler, Trainer und Beauftragten

Datum der Veröffentlichung: Uhr | Autor:

Würzburger Kickers werden zur Kasse gebeten
Foto: Würzburger Kickers
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Wegen Verstößen gegen die formalen Vorgaben der Anti-Doping-Richtlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zum Ablauf von Dopingkontrollen hat das DFB-Sportgericht Geldstrafen gegen den FC Würzburger Kickers, die Spieler Ibrahim Hajtic und Anthony Syhre sowie gegen Trainer Michael Schiele und den Anti-Doping-Beauftragten des Vereins verhängt. Die Geldstrafe für den Verein beträgt 5000 Euro, für die Spieler Hajtic und Syhre jeweils 1000 Euro, für Trainer Schiele 2000 Euro und den Anti-Doping-Beauftragten 1000 Euro.

Nach dem Meisterschaftsspiel der 3. Liga zwischen dem VfR Aalen und den Würzburger Kickers am 7. August 2018 in Aalen fand eine Dopingkontrolle der NADA statt, für die unter anderem Hajtic und Syhre ausgewählt wurden. Nach Spielende begaben sich beide Spieler auf Anordnung des Würzburger Trainerstabes nicht unmittelbar und unter Begleitung in den Dopingkontrollraum, sondern zunächst zu einer Ansprache des Trainers in die Würzburger Kabine. Zur Kabine wurden sie von einem Chaperon beziehungsweise einem Helfer des Dopingkontrollarztes begleitet. Da den Kontrollpersonen zugesagt wurde, dass während der Ansprache des Trainers die Kabinentür geöffnet bleibt, verließen diese anschließend wieder die Kabine. Die Kabinentür wurde sodann jedoch geschlossen, sodass die ausgelosten Spieler nicht unter Aufsicht standen. Die Dopingkontrolle wurde einige Minuten später ohne Auffälligkeiten durchgeführt. Das Kontrollergebnis war negativ.

Hajtic und Syre haben gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB verstoßen. Danach ist jeder Spieler dafür verantwortlich, sich ohne zeitliche Verzögerung im Doping-Kontrollraum zu melden, wenn er die Benachrichtigung zur Dopingkontrolle erhalten hat. Das Verhalten der Spieler stellt gemäß den nationalen und internationalen Anti-Doping-Bestimmungen keine Weigerung dar, sich einer Dopingkontrolle zu unterziehen. Es handelt sich vielmehr um einen Pflichtverstoß im Rahmen des Ablaufs des Dopingkontrollverfahrens nach den Vorgaben der Anti-Doping-Richtlinien des DFB.

Neben den Spielern hat auch der Anti-Doping-Beauftragte des Vereins gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB verstoßen, da er für die ordnungsgemäße Durchführung des Kontrollverfahrens verantwortlich ist. Ein Verschulden trifft zudem Trainer Michael Schiele, weil die Spieler Hajtic und Syhre infolge seiner Anordnungen gegen Bestimmungen der Anti-Doping-Richtlinien des DFB verstoßen haben. Diese Pflichtverstöße der Spieler, des Anti-Doping-Beauftragten und des Trainers werden ebenfalls dem Verein zugerechnet.

Der Verein beziehungsweise die Betroffenen können binnen 24 Stunden Einspruch gegen die Urteile einlegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.

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