Der VfR Aalen legt Widerspruch gegen den vom Deutschen Fußball-Bund verhängten Abzug von neun Punkten ein. Zu dieser Entscheidung kamen die Vereinsverantwortlichen gemeinsam mit dem Rechtsbeistand nach Prüfung der Begründung des Beschlusses. Der Widerspruch werde nun vorbereitet und fristgerecht eingereicht
Zuvor hatte der DFB-Spielausschuss den Abzug von neun Punkten beschlossen. Grund für den Punktabzug ist der Antrag auf Insolvenz, den der VfR vor rund drei Wochen gestellt hatte. Basis des Urteils bildet Paragraf 6 der DFB-Spielordnung. Dieser schreibt im Falle eines Insolvenzantrags den Abzug von neun Punkten vor. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann von dieser Strafe abgesehen werden. Einen solchen Ausnahmefall sah der DFB-Spielausschuss bei Aalen als nicht gegeben an. Weitere spieltechnische Konsequenzen über den Punktabzug hinaus sind laut Statut nicht vorgesehen.
Aalen hatte den Insolvenzantrag aufgrund von Schulden-Altlasten und einer drohenden Steuerrückzahlung eingereicht. Die Liquidität des VfR - entscheidendes Kriterium für die Zulassung zur 3. Liga - ist nach derzeitiger Kenntnislage bis zum 30. Juni 2017 gesichert. Dies hatte der DFB im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison festgestellt.
VfR Aalen: Widerspruch gegen Punktabzug
DFB hatte zuvor den Abzug von neun Zählern beschlossen.
Datum der Veröffentlichung: 16.03.2017 08:53 Uhr | Autor: MSPW
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