VfL Osnabrück muss zahlen
Geldstrafe von 3.000 Euro wegen zweier "Fan"-Vergehen.
Datum der Veröffentlichung: 25.11.2014 08:05 Uhr | Autor: MSPW
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Osnabrück wegen zweier Fälle von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt. Vor dem Spiel bei Borussia Dortmund II (2:2) war im Osnabrücker Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet worden. Darüber hinaus wurden vor dem Anpfiff der zweiten Halbzeit bei Hansa Rostock (2:2) mehrere Bengalische Feuer im VfL-Zuschauerblock gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
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