Nach knapp einem Jahr Arbeitszeit hat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vereinsvertretern (Stadionverbotsbeauftragter, Fanbeauftragter), Fanvertretern (Fanclubverband, Ultras) und Fanprojekt dem neuen Präsidium des VfL Osnabrück ein Konzept zur Genehmigung vorgelegt, das die verbindliche Umsetzung einer Bewährung für Fans mit Stadionverbot enthält. Der VfL ist als Verein berechtigt, auf Grundlage des Hausrechts und der „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ ein Stadionverbot gegen Personen auszusprechen, die im Zusammenhang mit Fußballspielen des VfL Osnabrück sicherheitsbeeinträchtigend aufgefallen sind.
Die „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ des DFB sprechen sich aber auch ausdrücklich dafür aus, dass die Stadionverbotspraxis der jeweiligen Vereine Möglichkeiten für die Betroffenen eröffnet, unter Bewährung bzw. Bewährung unter Auflagen vorzeitig ins Stadion zurückzukehren. Im Sinne einer nachhaltigen Verhaltensänderung räumt auch der VfL Osnabrück Heim- und Gästefans die Chance ein, vorzeitig wieder Spiele zu besuchen.
VfL Osnabrück: Stadionverbote auf Bewährung
Das Osnabrücker Präsidium hat ein Konzept einer Arbeitsgruppe vorliegen.
Datum der Veröffentlichung: 26.03.2013 08:32 Uhr | Autor: MSPW
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