Der Verein hatte gegen das Urteil Einspruch eingelegt. Das Sportgericht des DFB bestätigte jetzt aber die Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro. Des weiteren muss der Verein bis zum Ende der Saison mindestens vier eigene qualifizierte Auswärts-Ordnungskräfte einsetzen, die Bewährungszeit für ein Meisterschaftsheimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde auf den 28.02.2017 verlängert und ein Verbot für die Durchführung von Choreographien und die Nutzung von Block-, Zaunfahnen und Bannern ausgesprochen.
Dort gibt es nach dem Einspruch jetzt eine Änderung. Eine Kinderchoreographie des Projektes „Malstraße“ der Rostocker Fan- und Mitgliederbetreuung darf am letzten Heimspiel der Saison gegen den Halleschen FC stattfinden.
Der FC Hansa Rostock hat bereits angekündigt, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen. Der Verein hat dafür eine Woche Zeit. Dann geht es vor das DFB-Bundesgericht.
Für das kommende Heimspiel am Samstag gegen VfB Stuttgart II hat das Urteil daher noch keine Auswirkungen.
Urteil gegen Hansa Rostock bestätigt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat gestern das Urteil vom 21. März gegen den FC Hansa Rostock weitestgehend bestätigt. Im Einzelrichterurteil wurde der Verein im März zu einer Bewährungszeit-Verlängerung, Geldstrafe und weiteren Auflagen verurteilt.
Datum der Veröffentlichung: 14.04.2016 08:46 Uhr | Autor: Niels-F. Popien
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