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Türkgücü München: Entscheidung über Pokal-Teilnahme am Mittwoch

Landgericht München verhandelte rund dreieinhalb Stunden mündlich.

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Türkgücü München: Entscheidung über Pokal-Teilnahme am Mittwoch
Foto: Türkgücü München
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Das Landgericht München I will an diesem Mittwoch sein Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren hinsichtlich der Meldung des bayerischen Teilnehmers an der ersten Hauptrunde des DFB-Pokalwettbewerbs 2020/21 sprechen. Das ist das Ergebnis der rund dreieinhalbstündigen mündlichen Verhandlung vom Montag. "Diese eineinhalb Tage nehmen wir uns jetzt", sagte die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz.

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hatte nach dem Ausscheiden von Türkgücü München, das mittlerweile in der 3. Liga spielt, aus der Regionalliga Bayern den 1. FC Schweinfurt 05 zum Ablauf der Meldefrist an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) gemeldet. Einen entsprechenden Beschluss hatte der BFV-Vorstand bereits Anfang Mai vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie gefasst und in der Folge auch die Statuten entsprechend angepasst. Zur Pokal-Partie der Unterfranken beim FC Schalke 04 war es am 13. September aber nicht gekommen. Türkgücü München hatte dies 48 Stunden vor dem Anpfiff per Einstweiliger Verfügung verhindert.

In der mündlichen Verhandlung hatte der BFV durch seinen Anwalt Martin Stopper, Präsident Rainer Koch und Vize-Präsident Reinhold Baier nochmals den Weg der Entscheidungsfindung des Verbandes ausführlich dargelegt. "Wir haben nochmals verdeutlicht, was verantwortungsvolle verbandsautonome Entscheidungen bedeuten und dass wir diesen Weg auch im Sinne eines gerechten Interessenausgleiches gegangen sind. Wir haben klargemacht, dass hier eine Ermessensausübung stattgefunden hat, die so gründlich und so umfassend war, um alle Interessen bestmöglich zu befrieden. Die Argumente waren umfangreich und jetzt hoffen wir, dass die Kammer zu einem Ergebnis kommt, das auf unserer Seite ist", sagte Martin Stopper in einer ersten Reaktion.

Im sportgerichtlichen Verfahren hatte das Verbands-Sportgericht des BFV die Beschwerde von Türkgücü München bereits als unbegründet zurückgewiesen. Auch hier war eine mündliche Verhandlung vorausgegangen.

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