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TSV 1860 München: Strafe für Harald Huber

DFB-Sportgericht verhängt ein Spiel Innenraumverbot und Geldstrafe für Torwart-Trainer.

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TSV 1860 München: Strafe für Harald Huber
Foto: TSV 1860 München
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Harald Huber, Torwart-Trainer des Drittligisten TSV 1860 München, im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der 3. Liga und mit einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Huber hatte sich in der 44. Minute der Partie beim FC Ingolstadt 04 (1:3) am 38. und letzten Spieltag unsportlich gegenüber einem Ingolstädter Spieler geäußert und war daraufhin von Schiedsrichter Deniz Aytekin (Oberasbach) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

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