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SpVgg Unterhaching: Präsident Manni Schwabl stolz

Ex-Nationalspieler freut sich über "tolle Auszeichnung" durch Deutschen Fußball-Bund.

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SpVgg Unterhaching: Präsident Manni Schwabl stolz
Foto: SpVgg Unterhaching
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Dass sich die SpVgg Unterhaching nach den Berechnungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) über eine zusätzliche Einnahme aus dem Nachwuchsfördertopf in Höhe von 259.000 Euro freuen durfte und damit Rang drei unter allen 20 Drittligisten der letzten Saison belegte, macht Präsident Manfred "Manni" Schwabl stolz. "Wir freuen uns sehr, dass durch den Nachwuchsfördertopf gute Jugendarbeit belohnt wird. Der dritte Platz ist eine tolle Auszeichnung für uns", sagt der Ex-Nationalspieler.

Allerdings fügte Schwabl noch hinzu: "Aus meiner Sicht muss das ausgeschüttete Geld aus dem Topf mittelfristig drastisch erhöht werden. Nur so kann nachhaltig ein Umdenken bei den Vereinen stattfinden. Am Ende würde ein wesentlich größerer Topf dem gesamten deutschen Fußball eine Verbesserung bringen und die 3. Liga als Ausbildungsliga rechtfertigen. Wir alle wollen junge, in Deutschland ausgebildete Spieler in den Vereinen der 3. Liga sehen. Der Nachwuchsfördertopf ist das perfekte Instrument dafür."

Mit insgesamt 5.361 Einsatzminuten junger deutscher Talente konnte die SpVgg Unterhaching die meisten Minuten aller Vereine in der 3. Liga in die Berechnung einbringen. Mit 2.880 Minuten absolvierte Torhüter Nico Mantl, der bereits seit 2011 für den früheren Bundesligisten spielt, zusammen mit Kaiserslauterns Schlussmann Lennart Grill die meisten eingebrachten Einsatzminuten in der gesamten Liga.

Insgesamt werden aus dem Topf pro Saison 2,95 Millionen Euro (brutto) zur Belohnung und Stärkung der Nachwuchsförderung an die Drittligisten ausgezahlt. Die Spanne der Fördersummen bewegt sich für die Saison 2019/2020 zwischen 32.000 und 348.000 Euro. Im Schnitt sind es 155.000 Euro (brutto) pro Klub. Der Nachwuchsfördertopf der 3. Liga wurde im Herbst 2018 vom DFB-Präsidium beschlossen und kam zum ersten Mal für die Saison 2018/2019 zur Anwendung. Bei der Berechnung der Ausschüttungen werden zwei Kriterien berücksichtigt: Das Vorhandensein eines Leistungszentrums oder eines Leistungszentrums im Aufbau sowie die Einsatzzeiten von Spielern in der 3. Liga mit deutscher Staatsangehörigkeit im U 21-Alter.

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